Bahnerdung ist bei allen Gleisanlagen im Oberleitungs- und Stromabnehmerbereich (Rissbereich) der DB AG erforderlich. Alle elektrisch leitfähigen Teile müssen direkt oder indirekt mit den Gleisen verbunden werden. Personen und Anlagen, die sich im Rissbereich der Oberleitung befinden, werden durch diese Maßnahmen im Schadensfall - z.B. bei einem Fahrdrahtriss - zuverlässig geschützt.
Die Grundlage für die Bahnerdung bildet die Bahnerde. Die Fahrschienen sind dabei die zentrale Komponente. Sie sind direkt mit dem lokalen Erdreich verbunden und somit geerdet. Weiterhin dienen sie der Rückstromführung, das heißt sie leiten den Strom der Oberleitung zurück zum Unterwerk.
Alle Verbindungen zwischen leitfähigen Anlagenteilen im Rissbereich der Oberleitung und den Fahrschienen müssen kurzschlussstromfest ausgeführt sein. Das bedeutet, Erdungsbrücken und Erdungsverbinder müssen dem maximal auftretenden Strom standhalten.