DEHN FAQ
DEHN schützt Gebäude

FAQ - Erdung

1. Wann ist ein Ringerder, wann ein Fundamenterder nach DIN 18014 erforderlich?

Fundamenterder:
Bei allen Neubauten, da nach DIN 18015 und durch den Stromversorger nach aktueller TAB bzw. zukünftiger VDE-AR-N 4100 ein Fundamenterder gefordert ist.

Ringerder:
Wenn der im Fundament errichtete Erder (Fundamenterder) nicht ausreichend „erdfühlig“ verlegt ist. Dies ist in der Regel bei Bauwerksabdichtungen, also bei Fundamenten mit erhöhtem Erdübergangswiderstand wie z.B. Weiße Wanne, Perimeterdämmung, Glassschaumschotter usw. der Fall.


2. Warum müssen die Verbindungsstellen am Ringerder bei V4A Material mit Isolierbinde umwickelt werden?
Verbindungsstellen im Erdreich sind generell Schwachstellen - auch für Korrosion und bei Verwendung hochwertiger Materialien wie V4A. Deshalb sind diese normativ (DIN 18014) mit Isolierbinde zu umwickeln.


3. Welche Maschenweiten gelten für den Ring- und Fundamenterder?
Beim Fundamenterder bzw. Ringerder gilt eine maximale Maschenweite von 20 m x 20 m.
In Verbindung mit einem Blitzschutzsystem allerdings muss die Maschenweite für den Ringerder 10 m x 10 m betragen. Um sich die Möglichkeit zur Nachrüstung eines Blitzschutzsystems offen zu halten macht es daher Sinn, die Maschenweite für den Ringerder in jedem Fall in 10 m x 10 m auszuführen.


4. Ist bei einem Blitzschutzsystem immer ein Ringerder erforderlich?
Nein. Bei einem Blitzschutzsystem kann nach DIN 18014 die erforderliche Erdungsanlage als Ringerder oder als Fundamenterder ausgeführt werden. Das Blitzschutzsystem muss dann nach der Blitzschutznorm DIN EN 62305 Teil 3 errichtet werden.


5. Wie sind die Abstände von Ringerder und Fundamenterder zum Gebäuderand?
Der erforderliche Abstand vom Ringerder zum Gebäude sollte mindestens 1 Meter und die Eingrabtiefe
0,8 m betragen. Der Fundamenterder ist als geschlossener Ring in der Bodenplatte im äußeren Randbereich (mindestens 5 cm Betonumhüllung) des Fundaments zu errichten.


6. Wie sind Gebäude mit Einzelfundamenten zu behandeln?
Einzelfundamente brauchen einen eingebrachten Erder mit mindestens 2,5 m Länge. Die Einzelfundamente müssen mit korrosionsfestem Erderwerkstoff V4A miteinander verbunden werden - vorzugsweise erdfühlig. Wird in den Einzelfundamenten wasserundurchlässiger Beton verwendet, muss ein Ringerder errichtet werden.


7. Müssen immer Tiefenerder mit montiert werden?
Nein, Tiefenerder sind für die Standard Ausführung des Fundament- oder Ringerders nicht notwendig. Tiefenerder sollten als Ersatzmaßnahme verwendet werden, wenn sich keine normative Erdungsanlage nach DIN 18014 errichten lässt.
Hier können dann als Zusatzmaßnahme zum Ringerder um das Gebäude, Tiefenerder mit einer Mindestlänge von 3 m eingesetzt werden. Diese werden vorzugsweise an den Gebäudeecken eingesetzt. Der Abstand zwischen den Tiefenerdern darf 20 m ohne Blitzschutzsystem und 10 m mit Blitzschutzsystem nicht überschreiten. Die Tiefenerder sind mit dem Ringerder zu verbinden.


8. Warum wird ein Funktionspotentialausgleichsleiter und ein Ringerder benötigt?
Ein Funktionspotentialausgleichsleiter im Betonfundament ist nach DIN 18014 zusätzlich zum Ringerder erforderlich, da hier der interne Potentialausgleich der Gebäudestruktur (Bewehrung, metallene Konstruktionen usw.) hergestellt wird. Der Funktionspotenzialausgleichleiter ist alle 2 m mit der Bewehrung sowie alle 20 m (bei Forderung nach Blitzschutz alle 10 m) mit dem Ringerder zu verbinden.


9. Der Kunde hat ein Mischform z.B. Weiße Wanne + Einzelfundament + Bodenplatte (Beispiel Lagerhalle: ein Teil ist Betonplatte, der andere Teil wird gepflastert.)
Wie sieht hier eine normgerechte Ausführung aus?

Im Normalfall erfolgt die Ausführung auch hier auch auf Basis von wasserundurchlässigem Beton. Somit ist unter der Bodenplatte und auch unter der Weißen Wanne ein Ringerder zu errichten. Dieser wird mit dem Funkionspotenzialausgleich der Bodenplatte und dem der Weißen Wanne verbunden. 

10. Doppelhaus/Reihenhaus statt Streifenfundament mit Weißer Wanne. Wie sieht hier die Erdung aus?

Beschrieben in der DIN 18014 Erdungsanlagen bei Fundamenten mit erhöhtem Erdübergangswiderstand. Ausführung Ringerder mit Funktionspotentialausgleichsleiter im Fundament mit den entsprechenden Verbindungen untereinander erforderlich (siehe Blitzplaner Seite 149 ff). In der Praxis hat sich ein Ringerder mit Querverbindungen um das Doppelhaus bewährt, da die Bodenplatte meist in einem Stück gegossen wird. Die Anschlüsse des Ringerders an den Funktionspotenzialausgleich sollten an den Kreuzungsstellen erfolgen.

 

A - Anschluss an den äußeren Blitzschutz
B - Anschluss an HES
C - Funktionspotentialausgleich
D - Ringerder
E - Verbindung Ringerder mit Funktionspotentialausgleich

11. Wie oft muss eine Verbindung vom Ringerder zum Funktionspotentialausgleich erfolgen? Wie oft ist eine Anschlußfahne an die Bodenoberfläche zu führen?
Ohne Blitzschutzsystem ist eine Verbindung zwischen Funktionspotenzialausgleich und Ringerder alle 20 m (je nach Gebäudeumfang) notwendig. Bei Vorhandensein eines Blitzschutzsystems erfolgt die Herstellung der Verbindung an jeder Ableitung. Unser Erfahrung nach ist hier eine Verbindung des Funktionspotenzialausgleiches mit dem Ringerder und jeweils eine Anschlussfahne alle 10 m an die Bodenoberfläche die sinnvollste Ausführung. Hier kann dann auch später einfach ein Blitzschutzsystem (bis zur Blitzschutzklasse II) nachgerüstet werden.
 

12. Wasserundurchlässiger Beton (Weiße Wanne) welche Wanddurchführungen sind notwendig?
Besonders geeignet ist eine druckwasserdichte Wanddurchführung wie z.B. Art. Nr. 478 530 (Leerschritt), geprüft mit 5 bar Druckluft gemäß DIN EN 62561-5. Die Wanddurchführung sollte in den Hausanschlussraum führen, um hier den einfachen Anschluss der Installationsebene zu ermöglichen.
 

13. Kann der Ringerder auch in V2A ausgeführt werden?
Nein! Die Norm lässt hier nur korrosionsfestes Material wie z.B. V4A, Werkstoffnummer 1.4571 (1.4404) oder alternativ auch Kupferseil zur Verlegung im Erdreich zu.
 

14. Warum Ringerder und Funktionspotentialausgleichsleiter miteinander verbinden?
Bei einem nahen oder direkten Blitzeinschlag könnten gefährliche Überschläge, Schrittspannungen und elektromagnetische Störungen auftreten. Deshalb müssen beide Systeme miteinander verbunden werden. Die Bewehrung ist mindestens alle 2 m mit dem Funktionspotentialausgleichsleiter zu verbinden.
 

15. Anschlussfahnen für äußere Blitzschutzanlage auch in V4A?
Grundsätzlich empfiehlt es sich auch die Anschlussfahnen einer äußeren Blitzschutzanlage an die Erdungsanlage in V4A auszuführen. Entsprechend DIN EN 62305-3 können hier jedoch auch andere Werkstoffe wie z. B. verzinktes Material mit zusätzlichen Korrosionsschutz (im Übergangsbereich Erdreich/Luft) verwendet werden.
 

16. Ab welcher Tiefe beginnt der durchfeuchtete, frostfreie Bereich für den Ringerder?
Erder sollen vorzugsweise in einer Tiefe von mind. 0,8 m verlegt werden, um die erforderliche Durchfeuchtung und im Winter die entsprechende Frosttiefe zu gewährleisten.
 

17. Wie ist der Funktionspotentialausgleich bei einer Faserbetonplatte auszuführen?
Bei einer Bodenplatte für ein Industriegebäude kommt häufig Faserbeton zum Einsatz. Für den Ringerder, welcher in diesem Falle unterhalb der Faserbeton-Bodenplatte im Erdreich oder unter der Sauberkeitsschicht errichtet wird, sollten Maschenweiten von 10 m x 10 m eingehalten werden. Wird in dem Gebäude umfangreiche Daten- bzw. Automatisierungstechnik verwendet, sollten die Maschenweiten auf 5 m x 5 m reduziert werden.
 

18. Wie ist ein Gebäude mit Einzelfundamenten, teilunterkellert mit einer Bodenplatte aus Holzkonstruktion nach 18014 auszustatten?
Siehe auch Frage Nr. 9
 

19. Ab welcher Betongüte gilt Beton als wasserundurchlässig (WU-Beton)?
Obwohl WU-Beton Wasser aufnimmt, durchdringt das Wasser auch bei langer Einwirkzeit nicht die gesamte Dicke. Auf der Wandinnenseite tritt also keine Feuchtigkeit auf.Nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 darf die größte Wasserendringtiefe von 50 mm bei wasserundurchlässigem Beton nicht überschritten werden. Dies wird üblicherweise bei WU-Beton mit einer Mindestdruckfestigkeitsklasse von C25/30 erreicht. Gleichzeitig muss der Wasserzementwert kleiner als 0,6 und der Mindestzementgehalt größer als 280 kg/m³ sein.

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